§ 1 GeltungDiese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Vertragspartner (Mieter) und der Publitec Präsentationssysteme & Eventservice GmbH (Vermieter), die die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
Ausschließlich diese Mietbedingungen haben Gültigkeit. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen. § 2 Angebot und VertragsabschlußAngebote sind freibleibend. Die Auftragsbestätigung des Vermieters ist maßgeblich für Vertragsabschluß und den Vertragsinhalt. § 3 MietzeitDie Mietzeit beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die Mietzeit beginnt bei Abholung an dem Tag, an dem die Geräte das Lager des Vermieters verlassen, bei Versand am nächsten Tag, der auf den Versandtag folgt. Die Mietdauer endet mit der Rückführung des Mietgegenstandes in das Lager des Vermieters. Die Mietdauer verlängert sich um die Tage, die bei einer verspäteten Rückführung über die vereinbarte Mietdauer hinausgehen. Für die zusätzlichen Tage ist der durchschnittliche Tagesmietpreis zu entrichten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten. § 4 Pflichten des MietersDie Mietgegenstände sind vom Mieter auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich festzustellen. Eine unterlassene Überprüfung gilt als mangelfreie Übernahme. Den Gebrauch der Mietgegenstände hat der Mieter nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanleitungen der Hersteller und in der vom Vermieter vorgesehenen Weise vornehmen zu lassen. Gesetzliche Richtlinien zur Sicherheit sind zu beachten. Ist für den Einsatz eines Mietgegenstandes eine öffentlich-rechtliche Genehmigung einzuholen, trägt der Mieter dafür auf seine Kosten Sorge. Der Mieter ist für jegliche Schäden, die durch Nichtbeachtung von Vorschriften, Instruktionen und Bedienungsanleitungen entstehen, verantwortlich. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit am Einsatzort überprüfen zu lassen. Der Mieter hat die Geräte in seinem Besitz zu belassen und ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter nicht weiterzuvermieten. Ohne Genehmigung des Vermieters ist es nicht zulässig, die Geräte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen und sie dort zu verwenden.
Der Mieter hat die Geräte auf seine Kosten in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte, abgesehen von normalem Verschleiß, hat er den Vermieter zum Neuwert zu entschädigen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, der Vermieter hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl des Vermieters Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und Eigentum des Vermieters. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und komplett zurückzugeben. Der Vermieter behält sich eine nachträgliche eingehende Prüfung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit vor. Eine Rücknahme ohne sofortige Einwendungen gilt nicht als Anerkenntnis der Vollständigkeit und Mängelfreiheit durch den Vermieter. § 5 Mietpreis und ZahlungDer Mietpreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie basiert auf den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisen. Der gesamte Mietpreis ist im Voraus zum vereinbarten Mietbeginn zu entrichten. Andere Zahlungsmodalitäten bedürfen der individuellen Vereinbarung. Im Fall des Zahlungsverzuges wird die offene Forderung mit 4% über dem jeweils gültigen Basiszins der Europäischen Zentralbank verzinst. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Mieter mit einer Zahlung in Verzug oder werden dem Vermieter Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Mieters in Frage stellen, sind sämtliche Ansprüche sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Im Falle einer Stornierung des Auftrages durch den Mieter innerhalb 3 Tage vor Mietbeginn wird der volle Mietpreis, zwischen 4 und 10 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietpreises und bei Stornierungen vor 10 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises fällig. § 6 Versand und SicherungsübergangDer Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem günstigsten Versandweg. Es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben. Grundsätzlich obliegt die Transportversicherung der Mietgegenstände dem Mieter. Dies gilt auch für den von publitec beauftragten Versand mit einer Spedition, einem Paketdienst oder einem Kurier (allgemein: Transporteur). Der Ort des Gefahren- und Sicherungsübergangs ist Lageraus- bzw. Lagereingang Gahlenfeldstraße 7a, 58313 Herdecke und tritt zeitlich ein bei Abholung durch den Mieter, eines vom Mieter beauftragten Dritten oder des jeweiligen Transporteurs und erlischt bei Rückgabe durch den Mieter, eines vom Mieter beauftragten Dritten oder des jeweiligen Transporteurs. publitec kann im Auftrag des Mieters eine für den jeweiligen Transportweg gültige Transportversicherung abschließen, die gesamten Kosten der Transportversicherung trägt der Mieter. § 7 VerbrauchsmaterialVerbrauchsmaterialien werden vom Mieter gekauft. Es gilt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises ein Eigentumsvorbehalt. § 8 SoftwareSoftware, die mitgeliefert wird, darf ausschließlich nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter steht dafür ein, daß vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Dem Mieter ist bekannt, daß mißbräuchliche Nutzung Schadensersatzansprüche durch den Lizenzinhaber nach sich ziehen können. Er stellt insoweit den Vermieter von allen Ansprüchen frei. § 9 Rechte DritterDer Mieter hat die Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten. Sollten Dritte dennoch Rechte geltend machen, ist der Mieter zur sofortigen Benachrichtigung des Vermieters verpflichtet. Die Kosten der zur Abwehr der Eingriffe notwendigen Maßnahmen trägt der Mieter. § 10 SchlußbestimmungenSind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Mietbedingungen ungültig, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bedingungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Mietbedingungen ist Wetter (Ruhr).
Mit dem Erscheinen dieser Mietbedingungen werden alle vorherigen Mietbedingungen ungültig.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Herdecke, den 1.4.2003
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